1.  ALLGEMEINES

Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Käufer nicht unverzüglich Einspruch erhebt. Von diesen Bedingungen abweichende Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Mündliche und telefonische Vereinbarungen sowie schriftliche und mündliche Absprachen mit unseren Vertretern sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2.  ANGEBOTE UND AUFTRÄGE

Alle Angebote sind, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich vereinbart ist, unverbindlich und freibleibend. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Bei Abrufaufträgen beträgt die Frist für die Abnahme maximal 6 Monate, gerechnet vom Tag der Auftragserteilung. Die bis zum Ablauf der genannten Frist nicht abgerufenen Mengen werden zu diesem Zeitpunkt dem Auftraggeber  in Rechnung gestellt. Muster werden, soweit nicht anders vereinbart, nur gegen Berechnung geliefert.

3.  LIEFERBEDINGUNGEN

Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung. Wir liefern, sofern nicht anders vereinbart:

  • ab Werk
  • die zur Reparatur bestimmten Waren sind franko Produktionsstätte anzuliefern Teillieferungen sind zulässig. Jeder Teillieferung gilt als besonderer Vertrag. Ist der Käufer mit der Zahlung oder Abnahme im Verzuge, so sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, sofortige Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichter- füllung zu verlangen oder von dem Vertrage, sobald er nicht erfüllt ist, zurückzutreten.

4.  VERPACKUNG

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Für Rücksendungen von Verpackungen wird keine Vergütung gewährt.

5.  LIEFERFRISTEN UND –TERMINE

Die Lieferzeit gilt vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Absendung der Ware. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebs- und Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen, verspätete oder Nichteintreffen von Zufuhren berechtigen uns, Lieferungen ohne Verp? ichtung zum Schadenersatz ganz oder teilweise aufzuheben oder den Liefertermin hinauszuschieben.

6.  EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor (bei Zahlung durch Wechsel oder Schecks bis zur Einlösung). Soweit die Ware angeliefert ist, lagert sie auf Kosten und Ge- fahr des Käufers bei dem Empfänger, und etwaige Verluste, auch durch Zufall oder höhere Gewalt, hat der Käufer zu tragen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Bei Weiterveräußerung tritt sicherheitshalber an Stelle der weiterveräußerten Ware die dem Käufer daraus zustehende Forderung. Vor erfolgter Bezahlung der Rechnungsbeträge darf der Käufer die ihm gelieferte Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.

7.  ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei Zahlungsverzug sind uns Verzugszinsen und –spesen zu vergüten. Schecks gelten als Barzahlung, soferne sie uns so rechtzeitig zugesandt werden, dass deren Einlösung innerhalb obiger Zahlungsfristen erfolgen kann. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen. Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug der entsprechenden Zinsen und der uns entstehenden Kosten unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgeschrie- ben. Die Zurückbehaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen Gewährleistungsansprüchen sowie irgendwelcher Gegenan- sprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Für Verbraucher gelten die entsprechenden Bestimmungen des KSchG. Bei Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarung wird die Gesamtforderung für die bereits erfolgte Lieferung sofort fällig, bei gleich- zeitigem Erlöschen jeder weiteren Lieferungs- bzw. Leistungspflicht seitens unserer Firma. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir auch berechtigt, die sofortige Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen und die Bestellung für storniert zu erklären. Für Verbraucher gelten die entsprechenden Bestimmungen des KSchG.

8.  VERSCHIEDENES    

Erfüllungsort ist Steyr, ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist das Bezirksge- richt bzw. das Kreisgericht Steyr. Es gilt das österreichische Recht. Für Verbrauchergeschäfte gelten die entsprechenden Bestimmungen des KSchG.
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